Liebe Vereinsmitglieder,
das sächsische Kabinett hat am 12.05.2020 die neue Allgemeinverfügung für den Freistaat Sachsen beschlossen.
In § 6 Abs. 2 findet sich ausdrücklich die Öffnung der „Sportstätten ohne Publikum“.
Damit ist auch wieder Vereinssport in Turnhallen möglich.
Diese Regelung gilt ab 18. Mai 2020.
S. Buschmann
Vereinsvorsitzender BSV e.V.